Checkliste zur rechtlich sicheren Website in der Schweiz (Impressum & Datenschutzerklärung)

Für eine rechtlich sichere Website brauchst Du 2 Dinge:

  1. Ein Impressum
  2. Eine Datenschutzerklärung plus (wichtig) entsprechende praktische Massnahmen zum Datenschutz

Während ein Impressum eine triviale Sache ist (wie Du in diesem Artikel sehen wirst), ist eine Datenschutzerklärung mehr, als einfach nur einen Standardtext auf eine Seite zu kopieren.

Durch die ab 25. Mai 2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), werden auch an Schweizer Websites deutlich höhere Datenschutz-Anforderungen gestellt:

Hinweise: Ich bin weder Anwalt, noch ersetzen die folgenden Tipps eine rechtliche Beratung. Schliesslich weiss ich nicht einmal, ob dieser Hinweis etwas bringt oder nicht 😉

Diesen Artikel habe ich erstmals 2015 veröffentlicht und zuletzt 2018 2022 überarbeitet.

Was Websitebetreiber im EU-Raum (und immer mehr auch in der Schweiz) alles beachten müssen, ist eine echte bürokratische Herausforderung:

Abmahnungen über Tausende von Euros drohen, nur wegen der unrechtmässigen Verwendung eines Bildes auf der Website oder weil der „Kaufen“-Button im Online Shop nicht richtig beschriftet wurde.

Auf jeder zweiten Website springen uns Cookie-Banner Warnhinweise entgegen, bei der wir zu unserem Einverständnis für das Abspeichern von Cookies gedrängt werden.

Aber:

Was im Internet rechtlich genau gilt, ist trotzdem alles andere als glasklar: Impressumspflicht, Datenschutzhinweis, Haftungsauschlüsse, Urheberrecht, Copyright, EU-Gesetze zur Speicherung von Cookies und jetzt auch noch die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ePrivacy-Verordnung.

Wie sieht die gesetzliche Lage in der Schweiz aus und was bedeutet das für mich als Websitebetreiber?

Hier eine Checkliste für ein rechtssicheres Impressum in der Schweiz, zusammengetragen aus der in der Schweiz mehrheitlich angewandten Praxis:

Impressumspflicht in der Schweiz

Auf jeder geschäftlichen Website, auf der Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, ist ein Impressum seit 2012 Pflicht.

Private Websites brauchen kein Impressum, wobei ein Anwalt auch in diesem Fall ein Impressum grundsätzlich empfehlen würde.

Vereinfacht gesagt: Wenn Geld fliesst, dann braucht es ein Impressum. Mit mindestens den folgenden Angaben:

  • Dein kompletter Name oder der Name des Unternehmens
  • Deine Adresse oder der Sitz des Unternehmens (Postfach reicht nicht aus)
  • E-Mail-Adresse (Kontaktformular reicht nicht aus. Ausserdem darf die E-Mail-Adresse nicht als Bild „getarnt“ werden.)

Quellen und weitere Informationen:

Copyright / Urheberrecht

Deine Website und Inhalte sind in der Schweiz automatisch durch das Urheberrecht (sozusagen die Schweizer Version des Copyright) geschützt (sofern es sich überhaupt um schützenswerte Inhalte handelt). Es braucht daher keinen ausdrücklichen © Copyright Hinweis (und vorgeschrieben ist dieser Hinweis damit also auch nicht).

Disclaimer / Haftungsausschluss

Disclaimer bzw. Haftungsausschlüsse sind in den allermeisten Fällen unnötig oder können sogar schädlich sein. Am besten einfach sein lassen (oder sich von einem Anwalt beraten lassen).

Hier einige augenöffnende Auflistungen von weit verbreiteten nutzlosen und schädlichen Disclaimern, welchen Du vielleicht auch bereits aufgesessen bist (aus Deutschland, da ich keine ausführlichen Informationen aus der Schweiz gefunden habe):

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Auch wenn die AGB nichts mit dem Impressum zu tun haben, seien diese der Vollständigkeitshalber kurz erwähnt:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGB werden normalerweise im E-Commerce/Online Shops oder bei Apps und Webservices (SaaS) eingesetzt.

Grob gesagt also überall dort, wo ein „Standard“ Produkt bzw. Angebot verkauft wird.

Weitere Infos z.B. hier auf dem KMU Portal des Bundes.

Cookie Gesetz, der Einsatz von Google Analytics & Social Media Netzwerke (vom Share Button bis hin zum Facebook Pixel)… das alles gehört zum Datenschutz

Und Datenschutz heisst: Datenschutzerklärung + Massnahmen in der praktischen Umsetzung (also alà Cookie Banner, „Privacy by Design“, etc.).

Das alles hat also nichts mit dem Impressum zu tun.

Für eine wirklich kurze und knackige Erklärung zum Thema Datenschutz (inklusive konkrete Empfehlung für die Erstellung der Datenschutzerklärung) empfehle ich diesen Artikel: Neues Datenschutzgesetz Schweiz in 151 Worten zusammengefasst (revDSG 2023)

Checkliste für die praktische Umsetzung auf Deiner Website

Kurz zusammengefasst: Am besten legst Du auf Deiner Website die folgenden beiden Seiten an, welche Du im Fussbereich (Hauptmenü geht natürlich auch) verlinkst:

  • „Impressum“
  • „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“

Die Seite muss nicht zwingend „Impressum“ heissen. Diese eindeutige Benennung ist aber sicherlich empfehlenswert, da weitherum geläufig. Wichtig ist, dass beide Seiten von jeder anderen Seite aus mit einem Klick erreichbar ist (und nicht ausversehen durch einen allfälligen Cookie Banner verdeckt werden).

Inhalt der Seite „Impressum“:

  • Pflicht:
    • Dein kompletter Name oder der Name des Unternehmens
    • Deine Adresse oder der Sitz des Unternehmens (Postfach reicht nicht aus)
    • E-Mail-Adresse (Kontaktformular reicht nicht aus)
  • Optional, aber sinnvoll (falls vorhanden):
    • Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, ehemals Handelsregister- & Mehrwertsteuernummer)

Inhalt der Seite „Datenschutzerklärung“:

  • Wie gesagt ist die Datenschutzerklärung bzw. der Datenschutz nicht mit Einfügen eines Standardtexts erledigt. Lies unbedingt meinen oben bereits erwähnten Artikel zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz sowie allenfalls diesen Artikel zur Umsetzung der DSGVO für weitere Informationen zur Umsetzung (wenn Du die datenschutztechnisch striktere DSGVO der EU einhältst, solltest Du für das Schweizer Datenschutzgesetz bereits auf der sicheren Seite sein).

Und wie ebenfalls bereits angedeutet: Rechtlich wasserdicht ist das alles nicht, aber wenn Du Dich beim Website erstellen an diese Checkliste hältst, bist Du schon sehr sicher unterwegs und bewegst Dich zumindest in der gleichen Zone, wie viele andere Unternehmen in der Schweiz auch.

Michael Brütsch

Webdesigner & WordPress Experte: Ich kreiere WordPress Websites, die Google liebt (aka Suchmaschinenoptimierung / SEO).

104 Gedanken zu „Checkliste zur rechtlich sicheren Website in der Schweiz (Impressum & Datenschutzerklärung)“

  1. Vielen Dank für die nützlichen Ausführungen. Ich möchte als Privatperson einen „Dienst fürs Bedrucken von Adressetiketten“ erstellen und diesen an Gestalter und Fotografen zur Verfügung stellen. Vorwiegend, weil ich Spass am Programmieren habe. Ich möchte aber natürlich trotzdem beim Versand der gedruckten Etiketten eine Rechnung beilegen. Also ist es kommerziell. Nun, für mich ist klar, dass der „Kunde“ meinen Namen inkl. Adresse etc. kennen soll. Ich tue mich aber schwer damit, meinen Namen auf die Webseite zu schreiben, weil es mir ehrlich gesagt irgendwie peinlich ist. Zudem finde ich, dass niemand wissen muss, was ich so alles in meiner Freizeit tue. Kann ich irgendwie sicherstellen, dass mein Name von den Suchmaschinen ausgeschlossen wird und nur auffindbar ist, wenn man auf Impressum klickt?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Antworten
  2. Hallo Michael,
    wo und wie kann man eine Webseite melden welche gegen viele der Vorschriften verstösst?
    -Es wird darin um Spenden für das Hosting gebeten – somit fliesst Geld
    -man muss sich mit allen Angaben anmelden um in einem Forum lesen und schreiben zu dürfen
    -es werden keine Angaben zum Betreiber gemacht
    -es gibt lediglich eine Impressum Mail.
    hatte schon öfters Schwierigkeiten mutmasslich weil meine Mail weitergegeben und oder missbraucht wurde.
    Gruss und es schöns Weekend
    Claude

    Antworten
  3. Hi Michael
    Habe deine Seite im Zusammenhang mit den neuen Datenschutzrichtlinien, welche per 1. September 2023 in Kraft treten, gefunden. Super erklärt und sehr hilfreich.
    Welche von deinen Ausführungen vom letzten Jahr gelten ab 1.9.23 immer noch und welche müssten wie angepasst werden?
    Merci viel mal für ein Update.

    Antworten
  4. Grüezi Herr Brütsch

    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
    Ich erstelle z.Z. eine Website zu meiner Kunst, laut UWG ist dies ja impressumspflichtig. Nun möchte ich auf keinen Fall meine Privatadresse im Internet zugänglich machen – wissen Sie möglicherweise einen Weg zur Umgehung dieser Angabe im Impressum?

    Liebe Grüsse
    A.G.

    Antworten
  5. Hallo Michael.

    Ich mache eine Bloggerwebseite über Hunde und will dort ein Link einer Deutschen oder Schweizer Seite verlinken, bei denen alle Rassen aufgelistet sind. ist dies erlaubt oder muss ich um erlaubnis fragen? Liebe Grüsse Jessica

    Antworten
  6. Sehr spannender Beitrag, danke vielmals!

    Ich bin selber Webdesigner und gerade dabei einen geeigneten Hostinganbieter zufinden.

    Eine Frage:
    Momentan sind 2 Anbieter in meiner engeren Auswahl.
    Option 1) Anbieter aus der Schweiz mit Cloud-Sever in der Schweiz

    Option 2) Anbieter aus Deutschland mit Cloud-Server in Frankfurt.

    Gibt es etwas bezüglich Datenschutz zu beachten wenn ich die Serverinfrastruktur aus Deutschland nehme und für meine Kunden in der Schweiz verwende?

    Antworten
    • Hallo Kim,

      Da kann ich natürlich nicht sagen, ob es rechtlich theoretisch etwas zu beachten gibt. Aber rein praktisch gesehen sehe ich persönlich keinen Unterschied. Deutschland bzw. EU generell ist bezüglich Datenschutz tendenziell strenger, und das Webhosting selbst ist jetzt nicht gerade ein kritischer Faktor im Datenschutz. Beim Server Standort in den USA wäre es vielleicht etwas kritischer…

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  7. Guten Tag

    Ich möchte eine Künstler Homepage machen, ich möchte zeigen, was ich herstelle und Kontakt erwünscht (z.b. antworte ich über meine E-Mail (ausserhalb der Website).
    Da ich international meine Werke präsentieren möchte sollte 2 sprachig die Idee sein.

    Ob ich einen Shop einrichte, ist mir noch nicht klar. Eher nein, oder später mal. Geht das?

    wie geht das mit dem Domain (wie findet man überhaupt meine Homepage, Suchmaschinen-Tipp…), kann ich Versuchs-Domains irgendwie vorher testen, welche Domain ich schlussendlich am besten finde und nehmen sollte. Weiter: sollte ich .art nehmen oder .ch oder .com? (Strategie. …mein Domain UND meine z.b. Baukasten Homepage langfristig haben (zig Jahre). Baukasten: welcher ist langzeitstabil und bietet viele Möglichkeiten (ich bin Polygraf und habe Berufserfahrung mit Apple Mac und Gestaltung, Bild und Textbearbeitung, Grafik, …doch noch nie eine Website geführt).
    Was kannst du an wertvollen Infos dazu geben und mir auf KUNSTAUFTRITT vorschlagen und mir bei der Auswahl an Anbietern, Domain-Strategie (ähm, Inhalt und Aufbau nicht gemeint, dieser ist mir eigentlich schon ziemlich klar; ich meine vor dem KAUF der DOMAIN und DES HOSTER-ANGEBOT/Baukasten-PAKETS) und natürlich sehr gerne beantworten der ? in meinem Text. DANKE SEHR

    Antworten
  8. Hallo Michael

    Wie sieht es bei einem kleinen privaten .ch Blog aus, der weder Scripte noch Cookies oder sonst was ausführt/speichert? Also absolut Cookie und Trackingfrei und auch ohne Affiliate Links oder sonstigen Versuche Geld zu verdienen? Ist man in diesem Fall sicher oder braucht es auch hier ein Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie… etc?

    Ich bedanke mich jetzt schon für die Antwort. LG Andi

    Antworten
    • Hallo Andi,

      Wie im Artikel beschrieben, würde ein Anwalt auch für einen privaten Blog ein Impressum empfehlen, aber es braucht wohl nicht unbedingt eines.

      Bezüglich Datenschutzerklärung: Wenn Du tatsächlich nichts einsetzt, kannst Du das natürlich ganz einfach auf der Seite so schreiben. Bzw. da wäre die Standard Datenschutzerklärung von WordPress wahrscheinlich eine gute Wahl (hat bereits eine Textvorlage, die Du dann einfach noch kurz fertig ausfüllen kannst).

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  9. hey Michael

    gibt es für die Datenschutzerklärung irgendwelche juristischen Hilfen? oder Generatoren? kann mir ja nicht alles aus den Fingern saugen. Erstelle derzeit eine Webpage für Portraitfotografie (kein Online-buchen, sondern per Kontaktformular). kannst du mir da einige Tipps geben, wie ich da am besten vorgehen soll?

    vielen lieben Dank
    Trice

    Antworten
  10. Hallo ich besitze eine Seite die online Videokurse und Programme verkauft. Nun folgt der Verkauf, Versand und Abrechnung über Digistore 24 ich habe aber einen Verkaufs link auf meiner Seite und es ist ja mein Produkt. Brauche ich nun eine AGB? (Schweiz)

    Antworten
    • Hallo Valerio,

      Ob Du AGB brauchst, kann ich Dir nicht sagen. Grundsätzlich machst Du diese ja so, wie Du Dein Geschäft führen möchtest.

      Wahrscheinlich „brauchst“ Du aber nicht unbedingt eigene AGB: Einerseits giltet in diesem Fall ja ganz grundsätzlich das OR in der Schweiz, andererseits wirst Du Dich im Prinzip sowieso schlicht an die AGB von Digistore24 halten müssen.

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
    • Hallo Beat,

      Nein, meiner Meinung nach nicht.

      Einerseits muss man zuerst einmal unterscheiden zwischen Deutschland und Schweiz: Deutschland hat die viel strengeren Gesetze, und selbst dort ist das Thema Affiliate Links unklar bzw. gibt es so viel ich weiss keine Urteile.

      Was aber ein Thema ist und man aufpassen sollte (auch in der Schweiz):
      1. Bezahlte Artikel / Sponsored Posts im eigenen Blog: Also wenn man wirklich Werbung für etwas macht und dafür bezahlt wird.
      2. Influencer Marketing auf Social Media Kanälen: Auch dort muss man bezahlte Posts als Werbung kennzeichnen (sei es ein einzelner direkt bezahlter Post, oder auch wenn im Hintergrund irgendeine langfristige Partnerschaft besteht).

      Obwohl man in der Schweiz eigentlich nichts befürchten muss …:
      „Hingegen gibt es aus heutiger Sicht in der Schweiz keinen rechtlichen Grund, Werbung zu kennzeichnen. […] Es drohen weder Geldstrafen noch Klagen.“
      Quelle: https://www.cyon.ch/blog/Influencer-Affiliate-Werbung-kennzeichnen

      … heisst es im gleichen Artikel:
      „Weiter muss als Werbung gekennzeichnet werden, wenn man direkt auf eine Kaufmöglichkeit verlinkt und dafür eine Entschädigung erhält. Das ist üblicherweise bei Affiliate-Programmen der Fall, wo einzelne Weblinks zum Beispiel mit einem passenden Symbol wie dem 💰-Emoji versehen werden können.“

      Also wie gesagt: Da gibt es meiner Meinung nach keinen allgemeingültigen Standard 🙂

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  11. Hallo,

    ein Bekannter betreibt aus der Schweit einen Server in DE.
    Darauf befindet sich ein Chat der FSK 18 ist.

    Er ist immer der Meinung das er kein Impressum benötigt genauso wie ein Datenschutz da er ja in der Schweiz lebt.

    Wie sieht das denn da aus? Hat er recht oder nicht?

    Antworten
    • Hallo Dennis,

      Nein, das ist sehr blauäugig. Wenn das Angebot (wie ich annehme) für den deutschsprachigen Raum ist, dann unterliegt er auch den Datenschutzgesetzen von sowohl der Schweiz als auch Deutschland.

      Ich kann jetzt wirklich nicht sagen, welche Pflichten er jetzt genau hat und ob und wie gross sein Risiko ist. Kommt sicher auch darauf an, ob es mehr ein Hobby Projekt ist oder geschäftlich bzw. mit Gewinnabsichten betrieben wird.

      So oder so, grundsätzlich könnte natürlich z.B. ein Benutzer jederzeit verlangen, dass die über ihn gespeicherten persönlichen Daten gelöscht werden sollen.

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  12. Vielen Dank für die guten Infos!

    ich habe vor demnächst ein Themen-Shop-Verbund mit 20+ Webseiten aufzuschalten.
    einige Domains sind .ch andere .com
    inhaltlich zeige ich aber nur Produkte-teaser zu anderen Shops mit Affiliate-Programmen, sprich ich biete selber keine Artikel an.
    bis jetzt hab ich impressum und datenschutz, reicht das?
    ausrichtung ist eigentlich international, ist auch alles englisch…
    wenn ich selber keine cookies setze, brauch ich dann den hinweis?
    eingesetzt wird aber googleAnalytics und Addthis socialbuttons

    vielen dank vorab 😉

    Antworten
    • Hallo Mark,

      Es kommt auf den Inhalt des Impressums und Datenschutzerklärung an, aber wenn Du beides hast, ist das schonmal gut 😉

      Du musst nur auf das hinweisen, was Du tatsächlich einsetzt. Also eben z.B. Google Analytics. Bei den Share Buttons musst Du mal schauen, ob und welche Daten diese allenfalls übertragen.

      Zum Cookie Hinweis ganz grundsätzlich: https://8020webdesign.ch/eprivacy-verordnung-cookie-richtlinie/

      Kurz gesagt: Deine Frage „Reicht das?“ kann ich Dir beim besten Willen leider nicht eindeutig beantworten.

      Beste Grüsse und viel Erfolg,
      Michael

      Antworten
  13. Hallo Michael

    Ich bin Schweizer und werde bald einen Blog betreiben mit einer .de Domain.
    Kann ich dieses Tutorial hier auch befolgen? Gilt das auch für mich, obwohl ich keine .ch Domain nutze
    oder muss ich mir noch zusätzlich die .ch Domain kaufen? Kommt das Schweizer Onlinerecht zum Zuge, auch wenn ich nur eine .de Domain hätte, weil ich ja hier ansässig bin?

    Antworten
    • Hallo Josh,

      Grundsätzlich kommt es auf die Zielgruppe an, die Du mit Deinem Blog ansprichst. Nicht auf die Domain, wo die Server stehen oder wo Du ansässig bist.

      Wenn Du also eine .de Domain nutzt, nehme ich an, ist der Inhalt (auch) auf Deutschland ausgerichtet. Sprich müsstest Du grundsätzlich auch Deutsches Recht einhalten. Damit kenne ich mich aber nicht aus.

      Beste Grüsse und viel Erfolg,
      Michael

      Antworten
  14. Hallo Michael
    Ich bin Grafikerin & Webdesignerin. Normalerweise schreiben wir immer auf die Webseite, dass wir diese Gestaltet haben und verlinken das dann auch mit unserer Seite. (Meinstens ganz klein unten im Footer.
    Jetzt hat mir ein Kunde gschrieben er will das nicht… Wie siehst du das ganze? Ist es nicht auch wie Pflicht zu sehen, wer der Ersteller der Webseite ist?

    Liebe Grüsse
    Amanda

    Antworten
  15. Hallo Michael
    Ich bin Modedesignerin und habe eine eigene Website auf english inkl. Shop. Die Website wird gerade aktualisiert.
    Auf was muss ich denn genau achten? Was muss ich drin haben? Impressum, Datenschutz, AGB auf english?
    Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir helfen könntest.
    Vielen Dank, lg Gela

    Antworten
  16. Hoi Michael

    Ich bin gerade dabei für ein Hobby Projekt einen Webshop aufzubauen. Nichts grosses, 4 Produkte, allerdings Versand Weltweit. Europa ist ca. mit 40% vertreten (D mit 10%). Wegen der internationalen Verbreitung wird die Seite wird nur auf Englisch sein.

    Jetzt die Frage 😉 Reicht es aus die ganzen Texte nur auf English zu haben? Gerade was Deutschland betrifft bin ich ein bisschen unsicher ob da nicht Versionen, Buttons… auf Deutsch vorhanden sein müssen?

    Vieleicht hast Du dazu etwas mehr Informationen 😉

    Liebe Grüsse
    Stefan

    Antworten
  17. Guten Tag
    Wie sieht es in der Schweiz aus, ist es erlaubt einen eingetragenen Zweitnamen anstelle des Rufnamens im Impressum anzugeben?
    Danke im Voraus!

    Antworten
    • Hallo James,

      Eine sehr spezielle Frage, das kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Wenn der Zweitname aber eingetragen ist, dann würde ich eigentlich schon sagen, dass dieser im Impressum verwendet werden darf.

      Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass selbst wenn es eigentlich nicht 100% korrekt ist, dass daraus irgendwelche Konsequenzen entstehen können.

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  18. Hallo Michael
    besten Dank für die ausführlichen Recherchen und Erklärungen ! Es herrscht ja grosse Verunsicherung, ob jetzt jede/r Blog/Private Website-Betreiben nun auch so eine Datenschutzerklärung auf seine Site stellen soll. Nun, ich habs mal gemacht, und Deine Erklärung für meine Seite angepasst, was Du ja erlaubst (https://8020webdesign.ch/dsgvo-vernuenftig-umsetzen/). Falls das nicht ok ist für Dich, bitte kurz eine PM an mich. Nochmals herzlichen Dank und .. weiter so 🙂
    Bruno

    Antworten
  19. Grüezi Herr Brütsch,

    ich mache mich gerade bez. DSGVO schlau und bin sehr dankbar für Ihre wertvollen und verständlichen Tipps. Einfach ein Dankeschön dafür! 🙂

    Ist es in Ordnung für Sie, wenn ich im Impressum ebenfalls einen Verweis auf diese Homepage setze, da ich mich bei den Anpassungen an Ihren Inputs orientiert habe? Ich führe zwar nur einen privaten Blog, verlinke aber Fremdquellen, wo möglich und wenn das Einverständnis vorhanden ist.

    Freundliche Grüsse,
    Deborah Meier

    Antworten
    • Grüezi Frau Meier,

      Gerne, und vielen Dank für Ihren Kommentar!

      Natürlich, sehr gerne sogar. Auf fremde Websites dürfen Sie immer verlinken, und die allermeisten Leute freut das auch.

      Freundliche Grüsse,
      Michael Brütsch

      Antworten
  20. Sehr geehrter Herr Brütsch

    Zur DSVGO und der Cookie Message Pflicht:
    Gibt es eine rechtlich vorgeschriebene Maximallaufzeit, nach wievielen Tagen diese Cookie Meldung wieder
    auf’s Neue angezeigt werden muss? z.B. 30 Tage? – Oder darf man hier z.B. sagen: Zeige mir die nächsten 25 Jahre diese Meldung nicht mehr? So frei nach dem Motto: Einmal zugestimmt, immer zugestimmt, bis auf Wiederruf, oder eben bis man die Cookies und den Cache leert?

    Lieben Dank für Ihre Rückmeldung und die tollen Ausführungen.

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Thaler,

      Also die Cookie Meldung gilt ja wie im Artikel beschrieben nicht unumstritten als Pflicht (auch wenn ich verstehe, wenn Sie diese sicherheitshalber umsetzen wollen).

      Ich glaube aber Ihre Frage erübrigt sich eigentlich:

      Wenn jemand die Cookies akzeptiert, dann können Sie so lange auf die Meldung verzichten, bis der Besucher seine Cookies löscht. Dann erkennen Sie diesen Besucher ja nicht mehr auf Ihrer Website.

      Umgekehrt, wenn jemand die Cookies ablehnt, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
      1. Sie verpassen dem Besucher ein unkritisches Cookie, damit Sie wissen, dass Sie diesem Besucher keine Cookies verpassen dürfen (und die Meldung nicht mehr anzeigen müssen).
      2. Da Sie ja kein Cookie setzen dürfen, sieht der Besucher den Cookie Banner permanent.

      Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Variante 1 kein Problem sein sollte 😉

      Bzw. wenn Ihre Frage ist, wie lange das von Ihrer Website gesetzte Cookie gültig sein darf: Da bin ich ehrlich gesagt nicht sicher. Üblich ist normalerweise 30 bis 90 Tage, das sollte sicher erlaubt sein. Danach würde die Cookie Meldung auf der Website erneut auftauchen.

      Ich hoffe diese Antwort hilft Ihnen 🙂

      Freundliche Grüsse,
      Michael Brütsch

      Antworten
  21. Grüezi Herr Brütsch
    Reicht es nur den Firmennanmen undFirmenadresse in der Impressumspflicht unter „inhaltlich Verantwortlicher“ zu platzieren oder muss zwingend ein Name einer Person stehen?
    Wenn die Firma (AG) von zwei Personen geführt wird, und die Webseite sozusagen auch von beiden betreut wird, muss man beide Namen erwähnen?

    Antworten
  22. Danke für den Artikel!!
    Auf meinem Buchblog ( blogger ) besitze ich ein Impressum ( + Name, Anschrift, Email ), jedoch weiss ich nicht, ob und wie sich diese neue DSGOV auf meinen Blog auswirkt. Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar, oder muss ich mit Abmahnungen rechnen?

    Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen!

    Freundliche Grüsse
    Melanie

    Antworten
    • Hallo Melanie,

      Bezüglich DSGVO habe ich hier einen Artikel geschrieben: https://8020webdesign.ch/eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo/

      Wenn Du z.B. Google Analytics auf Deinem Blog hast, dann wärst Du theoretisch zumindest anfällig.

      Aber ich bin kein Anwalt und ich weiss auch nicht, wie das mit der DSGVO als Privatperson mit Privatblog ist.

      Meine persönliche Einschätzung wäre, dass bei einem privaten Blog nichts passieren dürfte. Das wäre ja auch völlig idiotisch. Andererseits ist die DSGVO selbst ja ebenfalls idiotisch…

      Ich kann Dir also leider keine 100% sichere Antwort geben.

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  23. Sehr geehrter Herr Brütsch
    Danke vielmals für Ihre Erklärungen, die ich fast durchwegs verstanden habe.
    Was mir einfach fehlt, ist die Umsetzung in die Praxis.
    Mein Problem: Ich bin daran eine Webseite für mein Heimkino zu erstellen. Ohne irgendwelche kommerziellen Interessen (nicht mal über Links). Ich möchte dort anzeigen welcher Film bei mir als Nächstes läuft oder was ich gerade gesehen habe. Und natürlich möchte ich das Filmplakat zeigen. Ich weiss, ich habe kein Recht am Bild und es ist nahezu unmöglich dieses Recht für 3000 Filme zu bekommen. Die von mir angeschriebenen Filmverleiher antworten im Normfall nicht, vergeben sie nicht an Private oder schreiben lapidar, dass mir als Privatperson normalerweise nichts passiere. Wie würden Sie in diesem Fall vorgehen? Vielen Dank!

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Wiestner,

      Knifflige Frage, auf die ich ehrlich gesagt auch keine sinnvolle (und vor allem verbindliche) Antwort habe. Aber praktisch gesehen dürfte tatsächlich nichts passieren. Das Filmplakat beinhaltet in diesem Sinne ja alle „Quellenangaben“. Wenn jemand einen Blog führt, auf dem er Filmrezensionen veröffentlicht, dürfte es z.B. auch kein Problem sein, ein Bild des Filmplakats zu veröffentlichen.

      Ich glaube das heiklere Thema wären die Filmvorführrechte. Sprich wenn Ihr Heimkino nicht mehr als private Vorführung gelten würde. Aber da kenne ich mich überhaupt nicht aus.

      Beste Grüsse,
      Michael Brütsch

      Antworten
      • Sehr geehrter Herr Brütsch
        Vielen Dank für Ihre Antwort. Bringt mich doch ein Stück weiter.
        Die Filmvorführrechte sehe ich persönlich nicht für kritisch, ist doch mein Kino nur für meine Familie und meine engsten Freunde offen.
        Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe
        Mit freundlichen Grüssen

        Antworten
    • Hallo Clemens,

      Gute Frage: Fakt ist, viele grosse Online Shops schreiben in ihren Datenschutzbedingungen, dass personenbezogene Daten inklusive IP-Adresse gespeichert werden. Es ist also zumindest gängige Praxis.

      Der Punkt ist: Es muss unterschieden werden, ob Du die IP-Adresse selbst verwendest, oder diese an Dritte weitergibst (z.B. typischerweise an Google Analytics). An Dritte weitergeben ist rechtlich bedenklich (darum sollte wie im Artikel geschrieben die IP-Adresse anonymisiert werden).

      Wenn Du die IP-Adresse selbst verwendest (konkret: Du die IP-Adresse von jedem einzelnen Kunden bestimmen kannst), wird es komplizierter:

      In Deutschland ist dafür die eindrückliche Zustimmung des Kunden nötig (siehe hier: https://shop.trustedshops.com/de/rechtstipps/2016/04/21/datenschutz-duerfen-online-haendler-ip-adressen-ihrer-kunden-speichern).

      In der Schweiz ist mir keine definitive Rechtslage bekannt. Ich VERMUTE, die reine Speicherung ist kein Problem und wird sicher häufig gemacht. Problematisch wird es sicher, wenn Du die IP-Adresse aktiv verwendest, um mehr Informationen über den Kunden zu sammeln.

      Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen 😉

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  24. Super Artikel! Vielen Dank.
    Wie ist es wenn ich eine Schweizer Seite nicht mit Domaine .ch sondern mit .com aufmachen möchte. Ist das überhaupt erlaubt und wenn ja, sind die rechtliche Anforderungen die gleichen?

    Antworten
      • Vielen Dank für den hilfsreichen Artikel. Ich habe bezüglich .com Domains noch eine frage: Was macht einen Webseite eine Schweizer Seite? Ist das von meinem host abhängig?
        Vielen Dank für die Antwort.

        Antworten
        • Hallo Tony,

          Nein, auch der Standort vom Hoster ist irrelevant. Was zählt ist die „inhaltliche“ Ausrichtung. Sprich ob das Angebot klar (auch) auf die Schweiz ausgerichtet ist (z.B. durch Preisangaben in CHF, Versandmöglichkeit in die Schweiz oder wenn man unter Referenzen Schweizer Kunden auflistet… solche Dinge eben).

          Beste Grüsse,
          Michael

          Antworten
  25. Hallo Michael

    Danke für deinen sehr sehr informativen Text. Ich bin daran meine Webseite zu machen und kommen an einem Punkt nicht weiter.
    Ich möchte Produkte auf meiner Seite verkaufen und weis aber nicht wie ich mich dort absichern muss. Weil durch den verkauf kommt ja der Versand und die damit verbundene gesamte Struktur. Kannst du mir etwas mehr dazu sagen?

    Danke dir Herzlich
    Dean

    Antworten
    • Hallo Nadine/Dean,

      Sehr gute Frage: Grundsätzlich gelten die Punkte aus dem Artikel auch für Online Shops. Was aber dazu kommt, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGBs.

      Für die AGBs findest Du sicher irgendwo eine Muster-Vorlage speziell für die Schweiz. Diese musst Du dann natürlich für Deinen Online Shop anpassen.

      Aber das bedeutet natürlich wieder: Wenn Du wirklich sicher sein willst, dass rechtlich alles wasserdicht ist, wirst Du nicht drumherum kommen die AGBs von einem Anwalt prüfen zu lassen.

      Denk auch daran: Die AGBs sind ein Aushängeschild für den Kundenservice und haben Einfluss auf das gesamte Geschäft hinter dem Online Shop: Wie kundenfreundlich/kulant bist Du z.B. bei Garantiefällen oder Retouren, wer bezahlt das Rücksende-Porto, etc.pp.?

      Beste Grüsse und viel Erfolg,
      Michael

      Antworten
  26. hallo und gute Tag,
    ich bin momentan an meiner eigenen Homepage (Schweiz) online am basteln,es ist eher ein Blog mit meinen Hobbys und mich meiner näheren Umgebung vorzustellen.
    Ich bin auch an einem Navigationslink einrichten,der online zu verschiedenen,einzelnen Videostreamfilmen führt,die dann direkt anzuschauen sind.
    Meine Frage betreffend der rechtlichen Seite ist,ob ich mich so strafbar machen würde,Kinofilme so zum streamen anbieten würde.Wenn ja,würde ich natürlich davon nicht Gebrauch machen.
    Danke zum voraus für Ihre Antwort!

    Antworten
    • Hallo Bruno,

      Dazu kann ich beim besten Willen keine Auskunft geben. Hat auch nur ganz am Rande etwas mit meinem Artikel zu tun.

      Ich persönlich würde aber sicher nicht auf Videostream-Seiten verlinken, selbst wenn diese in der Schweiz rechtlich eine Grauzone sind.

      Ausser Du meinst damit z.B. Netflix, das ist natürlich kein Problem.

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  27. Hallo! Danke für den wertvollen Artikel. – Ich habe dazu noch eine Frage: Ist es zulässig eine Landingpage (mit einer ganz anderen Domaine-Namen, da diese auf der Infrastruktur des eingesetzten outgesourcten Marketers läuft) dann mit dem Impressum der eigenen Website einfach zu verlinken?

    Vielen Dank für die Rückmeldung

    Antworten
    • Hallo Anita,

      Meiner Meinung nach sollte das eigentlich gehen. Die konkrete technische Umsetzung des Impressums ist ja nicht vorgegeben. Wichtig wäre sicher, dass auf der (Haupt-)Website klar ersichtlich ist, dass das Angebot der Landing Page dazu gehört.

      Bzw. die bessere Lösung wäre vielleicht umgekehrt: Auf der Landing Page der Hinweis „X ist ein Angebot der Y GmbH [Link zum Impressum]“

      Beste Grüsse,
      Michael

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  28. Danke für diese informative Zusammenstellung. Ich bin selber gerade an der Website meiner neu gegründeten Schweizer GmbH für Beratungsleistungen in der Schweiz. Ich habe ein Impressum mit einem Impressumsgenerator (BAG) erstellt und baue das so ein. Nun wird meine Webseite aber zweisprachig sein (DE+EN). Genügt es, das Impressum nur auf Deutsch einzufügen? Oder sollte / muss es auch auf Englisch stehen? Kann man eine Englische Version irgendwo generieren, kopieren oder downloaden? Bei dem von mir benutzten Impressumsgenerator gibt es nur die deutschsprachige Version.
    Danke und Gruss.

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  29. Toller Artikel aber eine Sache fehlt, welche Massnahmen müssen nun schweizer Unternehmer treffen um mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung konform zu gehen. Die DSGVO ist zwar keine Schweizer Verordnung, aber wenn Sie Geschäfte in der EU abwickeln und personenbezogene Daten verarbeiten, dann ist es auch für Schweizer Unternehmer umzusetzen.

    Die Cookie-Regelung wird am Mai 2018 komplett verändert. Es gibt dann speziell in Deutschland die E-Privacy-Verordnung die ein Kopplungsverbot vorschreibt. Sie müssen Ihre Geschäfts- und Marketingprozesse jetzt schon anpassen.

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    • Hallo Friedrich,

      Vielen Dank für den Kommentar und wichtigen Hinweis!

      Ganz ehrlich: Von dieser Verordnung höre ich zum ersten Mal. Darum kann ich dazu auch noch nichts sagen (ausser vielleicht: Scheint mal wieder ein absolut beklopptes Gesetz zu sein…).

      Ich werde es noch genauer anschauen und später ergänzen.

      Beste Grüsse,
      Michael

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  30. Wie ist es, wenn die Webseite auf englisch ist aber ich selber in der Schweiz wohne? ( Meine Webseite verkauft nichts ) ist die Webseite Impressum pflichtig? Ich selber möchte nur meine E-Mail, Telefonnummer, mein Land (Schweiz) und den Kanton beim Impressum hinterlegen. Wäre das ausreichend für ein Impressum? Da ich gelesen habe, dass man bei schweizer Webseiten, die nicht gewerblich sind, keine Kontaktadresse angeben muss. Die Webseite selber ist ein Art Gaming-Blog, der Downloads anbietet von externen Webseiten. Z.b Dropbox, Mediafire, Mega. Es werden keine Raubkopien angeboten, nur so zu Info! Ich selber uploade nichts. Ich bekomme die Downloadlinks zugeschickt von meinen Nutzern. Alle Downloads werden von mir kontrolliert! Ich erwähne aber noch, dass ich keine Haftung übernehmen, falls die Leute irgendwelche Telefon Rechnungen bekommen. z.B. Durch Adf.ly ads. ) Ps: Google adsense ist aktiviert und den Cookie Hinweis hab ich schon hinzugefügt. Auch dass die IP-Adressen vor Google anonymisiert sind. Eine Antwort wäre sehr hilfreich. Wünsche Ihnen noch einen angenehmen Nachmittag.

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    • Das ist ein sehr spezifischer Fall und da kann ich wirklich keine verbindliche Aussage dazu machen.

      Für mich hört es sich aber nach einem Hobby-Projekt an. Und in diesem Fall wäre in der Schweiz das Impressum optional (bzw. die Angaben die Du angeben möchtest sind ausreichend).

      Aber bezüglich AdSense: Ich bin mir jetzt zwar nicht sicher, aber als grundsätzlicher Hinweis: Wenn die Einnahmen einen bestimmten Betrag überschreiten, musst Du das allenfalls bei der Steuerverwaltung melden und als Nebenverdienst angeben. Vielleicht schaust Du dazu mal bei Startups.ch im Blog vorbei.

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  31. Guten Tag,
    ich habe jetzt mein Impressum und Datenschutzerklärung auf eine Seite namens „Kontakt“ gepackt.
    Jedoch hab ich in der Fusszeile das Wort Impressum stehen und wenn man dort draufklickt, kommt man direkt ins Impressum/Datenschutz.
    Ist dies so auch oke?
    Ich gebe hier mal meine Webseite an, damit Sie kurz vorbeischauen können:
    http://www.jungundreich.net

    Antworten
    • Hi Marc,

      Wie die Seite heisst, ist grundsätzlich egal. Darum ist das völlig OK, wenn das Impressum auf der Kontakt-Seite ist.

      Was mir bei einem kurzen Blick aufgefallen ist, ist dass die vollständige Adresse fehlt. Wobei ich jetzt nicht genau weiss, ob das für Deine Affiliate(?)-Website zwingend ist. Einfach als Hinweis 🙂

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  32. Herzlichen DAnk für den Artikel.
    Ich hätte noch eine kurze Frage:

    Facebook-Likes:
    Wenn man für einen Wettbwerb (die meisten Likes gewinnen) Facebook-Likes einkauft.
    Ist die rechtlich okay?

    Liebe Grüsse Gina

    Antworten
    • Hi Gina,

      Grundsätzlich sicherlich Nein, wäre nicht Ok (ist ja nichts anderes als mogeln 😉 ). Praktisch gesehen wird es Facebook selbst aber kaum interessieren. Facebook interessiert nur, dass ihre Richtlinien eingehalten werden.

      Wobei sich mir mehr die Frage stellt: Aus welcher Sicht fragst Du?

      • Als Teilnehmer: Da müsste es schon ein sehr grosszügiger Preis sein, dass sich für das Gewinnen das Einkaufen von Likes lohnt.
      • Als Veranstalter: Da darfst Du (im Rahmen der Vorgaben von Facebook) die Teilnahmebedingungen ja selbst festlegen. Und wenn jemand offensichtlich Likes gekauft hat, kannst (und solltest) Du ihn einfach ausschliessen.

      Übrigens, hier findest Du einen sehr guten Artikel zum Thema Gewinnspiele auf Facebook (was erlaubt ist und was nicht): http://www.thomashutter.com/index.php/2016/01/facebook-tipps-zur-sinnvollen-durchfuehrung-von-gewinnspielen-status-quo-2016-checkliste/

      Liebe Grüsse,
      Michael

      Antworten
  33. danke für den artikel. gerade betreffend einem impressum habe ich mich schon mehrmals gefragt, wie die gesetzeslage in der schweiz ist. in deutschland ist ein solches ja pflicht. leider gibt es zu wenig informationen dazu im internet, aber dein artikel umfasst alles und lässt keine fragen offen. weiter so!

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  34. Danke fürs Feedback. Kommt also stark auf die Ausrichtung an. nun wird das schwierig wenn man kein spezifisches Land anspricht, sonder seinen Inhalt lediglich in einer Sprache präsentiert die international Anerkennung findet… Wahrscheinlich ist man auf der sicheren Seite wenn man sich ans EU Recht richtet.

    Antworten
    • Hi Adrian,

      Das denke ich auch, da das EU Recht höhere Anforderungen hat.

      Rein praktisch gesehen, solange es sich z.B. um einen rein informativen Blog auf Englisch handelt, wirst Du wohl kaum abgemahnt. Aber Garantien gibt es leider keine, das haben schon einige irrwitzige Abmahnwellen bewiesen. Also lieber das Impressum einfach machen und es gar nicht erst darauf ankommen lassen.

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  35. Ich habe zur Impressumspflich noch zwei Fragen:
    1. Welche Bestimmungen gelten, wenn ich (als Privatperson) in der Schweiz lebe, aber mein Server beispielsweise in der EU steht?
    2. In welcher Sprache muss das Impressum sein? Ich verwende Englisch als Hauptsprache auf meiner Seite

    Antworten
    • Hallo Adrian,

      Interessante Fragen:

      1. Grundsätzlich ist die Ausrichtung der Website und Inhalte entscheidend, nicht der Serverstandort oder die Domain. Sprich, wenn z.B. mit der Website Personen in Deutschland angesprochen werden, dann gelten die deutschen Bestimmungen, auch wenn der Server in der Schweiz steht und eine .ch Domain verwendet wird.
      2. Wenn alle Inhalte auf Englisch sind, dann nehme ich einmal schwer an, sollte das Impressum auch auf Englisch sein. Der wichtige Punkt ist aber eher, wer angesprochen werden soll: In den USA gibt es soweit ich weiss keine Impressumspflicht, aber Grossbritannien wäre z.B. wieder EU…

      Wie immer sind alle Angaben ohne Gewähr und ersetzen keine Beratung durch einen Anwalt 😉

      Beste Grüsse,
      Michael

      Antworten
  36. wenn man ein bild aus einer deutschen bilderplattform nimmt, auf eine webseite stellt und dabei vergisst, das copyright anzugeben, kann man in der schweiz durchaus von einem deutschen anwalt abgemahnt werden und man muss eine gewisse summe hinblättern.

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    • Hi Joggeli,

      Vielen Dank für diese wichtige Anmerkung, da hast Du natürlich völlig recht!

      Selbst wenn man in der Schweiz ist, muss man die Regeln einer deutschen Bilderplattform einhalten.

      Und wenn man tatsächlich abgemahnt werden sollte: Auf keinen Fall einfach ignorieren! Unbedingt einen Anwalt einschalten, sonst kann es noch schlimmer (= teurer) werden.

      Herzliche Grüsse,
      Michael

      Antworten
  37. In diesem Artikel wird empfohlen von großen Unternehmenswebseiten Sachen zu kopieren und diese auf der eigenen zu veröffentlichen. Also wer sowas macht, braucht nicht lange auf eine Klage zu warten. Liest man dann weiter, kommt man zum Abschnitt über Urheberrecht/Copyright. Also irgendwas läuft doch falsch, wenn man den Zusammenhang innerhalb weniger Sätze nicht entdecken kann.

    Es wird zwar hingewiesen, dass der Autor kein Anwalt ist, aber den Leuten empfehlen eine illegale Tat zu vollziehen, ist nicht nur völlig daneben, es kann auch als Anstiftung interpretiert werden, welches auch strafbar ist.

    Antworten
    • Hi maxmoon,

      Interessant, Du bist der Erste, dem das auffällt 😉

      Aber da muss ich Dir trotzdem gleich etwas widersprechen: Beim Kopieren geht es ja um die Datenschutzerklärung bezüglich Google Analytics bzw. Facebook & Co. Die genau gleiche Datenschutzerklärung findest Du Wort für Wort auf Hunderttausenden Websites (ich meinte sogar irgendwo gelesen zu haben, dass diese ursprüngliche Version einmal von Google selbst kam). Das dürfte also urheberrechtlich kein Problem sein.

      Aber Du hast grundsätzlich schon recht und ich werde es im Artikel präzisieren: Die Idee war natürlich nicht, ohne überlegen allenfalls geschützte Impressums-/AGB-Texte zu kopieren.

      Vielen Dank für Deinen Kommentar!

      Herzliche Grüsse,
      Michael

      Antworten
  38. Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag. Jeder, der eine gewerbliche Homepage erstellen möchte, sollte sich über diese rechtlichen Vorgaben informieren. Es ist ärgerlich, wenn nachher Abmahnungen erfolgen, die mit einfachen Mitteln hätten vermieden werden können. Dein Beitrag fasst alles wunderbar zusammen. Vor allem Datenschutz ist eben ein wichtiges Thema, das auch im Netz ernst genommen werden muss.

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    • Hi Sandra,

      Gerne 🙂

      Wobei hier anzumerken ist, dass es die aus Deutschland berüchtigten (teuren) Abmahnungen in der Schweiz eigentlich nicht gibt. Wobei man natürlich nicht grundsätzlich und in allen Fällen von allen Forderungen aus Deutschland geschützt ist, nur weil man in der Schweiz ist…

      „Ein bedeutender Unterschied zur Abmahnung in Deutschland und Österreich ist, dass (in der Schweiz) die Anwaltskosten der Abmahnung außergerichtlich nicht auf den Abgemahnten überwälzt werden können.“

      Quelle: Wikipedia

      Herzliche Grüsse,
      Michael

      Antworten
    • Hi Anna,
      Das Thema war vor einigen Jahren schon einmal der Brenner (darum gab es auch diese „Zwei-Klick“ Share Buttons). Ist irgendwie ein Dauerthema 🙂
      Wenn im Impressum steht, dass auf Deiner Seite Facebook Funktionen verwendet werden und Daten übertragen werden können, dann sollte das reichen. Als Internetnutzer muss man diese Realität einfach akzeptieren (und es ist ja nicht so, dass das illegal wäre, im Gegensatz zu den ganzen Spam-Mails…)
      Das ist aber meine Meinung und natürlich nicht als rechtliche Beratung zu sehen 😉
      Herzliche Grüsse,
      Michael

      Antworten
  39. Danke für den Artikel. Hat mir weiter geholfen, damit ich ein richtiges Impressum erstellen konnte.
    Hier noch ein Hinweis wie man beim Google Analytics Code die IP Adresse Anonymisieren kann, Folgende Zeile im JavaScript einfügen: „ga(’set‘, ‚anonymizeIp‘, true);

    Noch eine Frage wie sieht es mit den Statistiken von JetPack aus die man Aktivieren kann.

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