Neues Datenschutzgesetz Schweiz in 151 Worten zusammengefasst (revDSG 2023)

Am 1. September 2023 tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft.

Was ändert sich?

Wenn man sich die Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen beim offiziellen KMU Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft anschaut, wird schnell klar:

Es ändert sich nichts, was nicht schon seit dem grossen Thema DSGVO (also seit 2018) geklärt sein müsste.

Vereinfacht gesagt:

Sammle und schicke nicht heimlich private Daten Deiner Website Besucher an Dritte (z.B. via Google Analytics, Facebook Pixel und sonstiger Analytics/Marketing/Tracking Pixel).

Was ich für 99% aller Websites von Selbständigen und KMUs sowieso für sinnlos halte (siehe meinen Artikel Google Analytics & Marketing / Tracking Pixel in Zeiten von Datenschutz, DSGVO & e-Privacy Verordnung).

Falls Du aber trotzdem nicht darauf verzichten willst, dann musst Du darüber einfach in Deiner Datenschutzerklärung informieren.

Und Nein, der Cookie Banner ist in der Schweiz auch mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz nicht Pflicht.

Mehr gibt es dazu meiner Meinung nach nicht zu sagen.

Das waren jetzt 151 Worte 😉

Jetzt aber noch als Ergänzung speziell zum Thema Datenschutzerklärung:

Falls Du eine individuell für Deine Website erstellte, rechtssichere und durch Anwälte geprüfte Datenschutzerklärung möchtest, gibt es in der Schweiz aktuell 2 Anbieter:

  1. Datenschutzpartner.ch: Der „klassische“ Datenschutz-Generator.
    Kosten: 89.-/Jahr (pro Website)
    Mit diesem Datenschutz-Generator kannst Du während eines Jahres die Datenschutzerklärung beliebig oft neu generieren lassen. Aber mit dem Vorteil, dass Du nach Ablauf eines Jahres die Datenschutzerklärung weiternutzen darfst (aber halt keine neue Datenschutzerklärung mehr generieren/aktualisieren kannst, falls Du später zusätzliche Dienste auf der Website einbindest).
  2. PrivacyBee.ch: PrivacyBee ist ein automatisierter Dienst, der direkt auf der eigenen Website eingebunden werden kann.
    Kosten: 36.-/Jahr (pro Website)
    Auf den ersten Blick deutlich günstiger als der Datenschutz-Generator vom Datenschutzpartner.ch. Aber ein wichtiges Detail das beachtet werden muss: Die Datenschutzerklärung kann nur so lange genutzt werden, solange der Dienst von PrivacyBee bezahlt wird.
Michael Brütsch

Webdesigner & WordPress Experte: Ich kreiere WordPress Websites, die Google liebt (aka Suchmaschinenoptimierung / SEO).

4 Gedanken zu „Neues Datenschutzgesetz Schweiz in 151 Worten zusammengefasst (revDSG 2023)“

  1. Kurz, knapp und hilfreich.

    Als einzige Ergänzung würde ich noch anmerken, dass ein Cookie-Banner Pflicht wird, sobald man auch Nutzer ansprechen möchte, die in einem Land, welches der DSGVO unterliegt, leben. Logischerweise dann nur für diese Nutzer. Das war aber ja auch schon vor dem neuen Datenschutzgesetz so.

    Liebe Grüsse
    Nicolas Grimm

    Antworten
  2. Lieber Herr Brütsch,

    vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Beitrag zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz. Als Online Marketing Agentur, die stets auf dem neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen bleiben muss, schätzen wir solche prägnanten und informativen Zusammenfassungen sehr.

    Ihre Klarstellung, dass das neue Gesetz im Wesentlichen keine großen Abweichungen von der DSGVO darstellt, erleichtert uns die Einhaltung der Bestimmungen erheblich. Ihre Betonung, dass private Daten von Website-Besuchern nicht heimlich an Dritte gesendet werden dürfen, ist ein wichtiger Hinweis, den alle Webseitenbetreiber berücksichtigen sollten. Ihre kritische Sicht auf den Einsatz von Tools wie Google Analytics und Facebook Pixel in Zeiten verstärkter Datenschutzbedenken teilen wir. Diese Tools sind zwar mächtig, aber ihre Verwendung muss sorgfältig abgewogen und transparent gemacht werden.

    Besonders interessant fanden wir Ihren Hinweis auf die beiden Datenschutzgenerator-Dienste in der Schweiz. Diese Art von Service ist für kleine und mittlere Unternehmen äußerst wertvoll, um ihre Websites datenschutzkonform zu gestalten, ohne hohe Kosten für anwaltliche Beratung in Kauf nehmen zu müssen. Wir sehen in solchen Diensten ein großes Potenzial, um den Datenschutz auf einfache und kostengünstige Weise zu gewährleisten.

    Als Marketingagentur erkennen wir die Bedeutung einer klaren und verständlichen Datenschutzerklärung, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ihre Empfehlungen für Datenschutzgenerator-Dienste werden wir sicherlich in Betracht ziehen und unseren Kunden empfehlen, die nach solchen Lösungen suchen.

    Ihr Beitrag stellt eine wertvolle Ressource für alle dar, die sich mit der Einhaltung des Datenschutzgesetzes befassen. Solche praxisnahen und gut aufbereiteten Informationen sind in unserer schnelllebigen digitalen Welt unerlässlich.

    Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Blog.

    Mit freundlichen Grüßen aus Neuss,

    Šukri Jusuf

    Antworten

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